Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld?
Dann haben Sie das Recht einen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu bestimmen!
Nutzen Sie Ihr Recht und wählen nach einem unverschuldeten Unfall Ihren KFZ-Sachverständiger (KFZ-Gutachter) selbst – unabhängig von Versicherungen. So können Sie sicher sein, dass Ihr Schaden in
vollem Umfang von der generischen Versicherung anerkannt wird. Die Kosten für den KFZ-Gutachter (KFZ-Sachverständiger) werden komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Ein weiterer Vorteil: Wir kümmern uns um die komplette Abrechnung mit der Versicherung – so entsteht kein Mehraufwand für Sie!
Teilschuld
wenn Sie eine Teilschuld an dem Unfall haben, können sie ein unabhängiges KFZ-Gutachter bestellen. Die Kosten dafür werden anteilsmäßig bezahlt. Gerne beraten wir Sie in ihrem speziellen Fall
persönlich.
Natürlich erstellen wir auch Schadensgutachten für Oldtimer, Motorräder oder Fahrzeuge mit Sonderumbauten.
Unsere Leistungen im Überblick: